AGB



Stand: 01.01.2009

K & B METALLBAU GMBH & CO. KG

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Gültigkeitsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge - auch für alle zukünftigen Geschäfte - und gelten für alle Lieferungen und Leistungen von K & B METALLBAU GMBH & CO. KG, sofern nicht anderslautende Bedingungen ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden. Jede Abweichung vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos eine Lieferung oder Leistung vornehmen. Durch die Entgegennahme der Lieferung in Kenntnis der Geschäftsbedingungen bringt der Auftraggeber die Annahme unserer AGB zum Ausdruck.

2. Angebots- und Entwurfsunterlagen, Vertragsschluß
Von K & B METALLBAU GMBH & CO. KG unterbreitete Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten und sonstige Unterlagen sind freibleibend und werden einschließlich der darin genannten Preise erst mit schriftlicher Annahme des vom Auftraggeber ausgehenden Vertragsange­botes durch     K & B METALLBAU GMBH & CO. KG verbindlich. Auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Anstelle einer schriftlichen Annahmeerklärung kann K & B METALLBAU GMBH & CO. KG eine Rechnung entsprechenden Inhalts erteilen.

An allen Angebots-, Entwurfs- sowie sonstigen technischen Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Konstruktionsvorschlägen, Kostenvoranschlägen) behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor. Ohne Einwilligung durch K & B METALLBAU GMBH & CO. KG dürfen diese Unterlagen nicht anderweitig benutzt, insbesondere nicht kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben.

Alle erforderlichen Genehmigungen behördlicher oder sonstiger Art sind vom Auftraggeber zu beschaffen und BOETKER rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. K & B METALLBAU GMBH & CO. KG wird zu diesem Zweck erforderliche Unterlagen auf Anforderung dem Auftraggeber, soweit vorhanden, zur Verfügung stellen. Eventuelle Kosten, die zur Erstellung dieser Unterlagen anfallen, trägt der Auftraggeber.

 

3. Ausführungsfristen und Termine
Soweit K & B METALLBAU GMBH & CO. KG nicht ausdrücklich eine Liefer oder Leistungszeit bzw. Ausführungszeit vereinbart, gelten alle Angaben anhand der bei Bestellung bekannten Verhältnisse nur annähernd, die entsprechende Zeitangabe erfolgt nach bestem Wissen, aber unverbindlich. Zu Teillieferungen ist K & B METALLBAU GMBH & CO. KG in zumutbarem Umfang nach Ankündigung berechtigt.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die K & B METALLBAU GMBH & CO. KG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. - auch wenn sie bei Zulieferern eintreten, hat  K & B METALLBAU GMBH & CO. KG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen K & B METALLBAU GMBH & CO. KG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder - soweit die Verzögerung nicht auf Streik oder Aussperrung beruht - wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Für vom Auftraggeber angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet.

Liegt zwischen Vertragsschluß und vereinbarter Liefer- oder Leistungszeit bzw. Ausführungszeit ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten und erhöhen sich während dessen die Preise unserer Lieferanten, so ist K & B METALLBAU GMBH & CO. KG mit Ablauf von 3 Monaten seit Vertragsschluß zur Anpassung des vereinbarten Preises berechtigt. Im unternehmerischen Verkehr ist K & B METALLBAU GMBH & CO. KG hierzu nach Ablauf von 6 Wochen seit Vertragsschluß berechtigt. Die Preiserhöhungen wird K & B METALLBAU GMBH & CO. KG auf Verlangen nachweisen.

Ein Abzug von Skonto oder jede andere Veränderung der Zahlungsmodalitäten be­darf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

K & B METALLBAU GMBH & CO. KG ist berechtigt, Vorauszahlungen in angemessenem Umfang zu verlangen (z. B. bei kostenaufwendigen Spezialanfertigungen, Überschreitung des Kreditversicherungslimits etc.).

Die Aufrechnung gegen Forderungen von K & B METALLBAU GMBH & CO. KG und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zulässig.

In der Annahme von Zahlungsersatzmitteln (Wechsel, Scheck), zu der K & B METALLBAU GMBH & CO. KG nicht verpflichtet ist, liegt keine Erfüllung oder Stundung der Forderung. Gutschriften auf Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem der Betrag unserem Konto gutgeschrieben worden ist bzw. wir über den Gegenwert verfügen können. Die Kosten der Verwahrung und Einlösung, insbesondere Diskontspesen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Ist mit dem Besteller Stundung, Ratenzahlung oder die Hinnahme von Wechseln vereinbart, so wird ohne Rücksicht auf diese Vereinbarung und die Laufzeit der Wechsel unsere Gesamtforderung fällig, wenn der Besteller mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug gerät oder die Einlösung von Zahlungsersatzmitteln aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen scheitert, sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtern, er die Forderung von K & B METALLBAU GMBH & CO. KG bestreitet oder sonst gefährdet. Im Falle der wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers nach Abschluß des Vertrages ist       K & B METALLBAU GMBH & CO. KG außerdem berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen von der vorherigen Zahlung des Entgelts oder der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Kommt der Besteller der Vorleistungspflicht wegen Vermögensverschlechterung nicht nach, so kann   K & B METALLBAU GMBH & CO. KG nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder, soweit der Besteller die Vermögensverschlechterung zu vertreten hat, Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Zahlungen des Bestellers werden stets gemäß § 366 BGB angerechnet. Bestehen neben einer Hauptschuld Kosten- oder Zinsansprüche, so wird die Leistung stets zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst danach auf die Hauptforderung angerechnet.

5. Eigentumsvorbehalt
K & B METALLBAU GMBH & CO. KG behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen vor.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

Der Auftraggeber hat uns unverzüglich schriftlich von Pfändungsversuchen oder anderen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware zu unterrichten, damit wir Gegenmaßnahmen ergreifen können. Pfändungsversuchen hat der Auftraggeber unter Hinweis auf unser Vorbehaltseigentum zu widersprechen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verstoß gegen die ihm nach den vorstehenden Absätzen obliegenden Verpflichtungen ist K & B METALLBAU GMBH & CO. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile eines im Eigentum des Auftraggebers befindlichen Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine K & B METALLBAU GMBH & CO. KG die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen. Demontage und die sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentum an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung von K & B METALLBAU GMBH & CO. KG an K & B METALLBAU GMBH & CO. KG.

Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet, im ordentlichen Geschäftsgang zu seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter veräußern. Er ist zur Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts verpflichtet.

Der Auftraggeber tritt K & B METALLBAU GMBH & CO. KG schon jetzt alle Forderungen und Nebenrechte in voller Höhe ab, die ihm aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Veräußerung an einen oder mehrere Abnehmer erfolgt. Wird die Vorbehaltsware nach Umbildung, Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, K & B METALLBAU GMBH & CO. KG nicht gehörenden Waren veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand.

Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf zur Einziehung der an K & B METALLBAU GMBH & CO. KG abgetretenen Forderungen berechtigt, ohne daß davon unsere Befugnis, die Forderung auch selbst einzuziehen, berührt wird. K & B METALLBAU GMBH & CO. KG verpflichtet sich, die abgetretenen Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet und kein Antrag auf Eröffung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Liegen dagegen die genannten Voraussetzungen vor, ist K & B METALLBAU GMBH & CO. KG berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Auftraggebers zu widerrufen und zu verlangen, daß der Auftraggeber K & B METALLBAU GMBH & CO. KG die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Ggfls. darf K & B METALLBAU GMBH & CO. KG die Schuldner selbst benachrichtigen.

6. Mängelhaftung, Verjährung
Gelieferte Waren sind vom Empfänger bei Erhalt sofort zu untersuchen und mengenmäßige und qualitative Abweichungen sowie offensichtliche Mängel sofort zu rügen. Etwaige Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich später ein Sach- oder Rechtsmangel, so ist dieser innerhalb von 8 Tagen nach Erkennbarkeit durch den Kunden schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, so wird K & B METALLBAU GMBH & CO. KG hinsichtlich dieser Mängel von jeder Gewährleistung frei. Bemängelte Ware ist sachgerecht zu verwahren, sie darf nicht mehr verarbeitet oder eingebaut werden. Geschieht dies dennoch, werden wir von jeglicher Pflicht zur Mängelhaftung frei und haften auch nicht für entstehende Mangelfolgeschäden. Stellt sich bei Untersuchung der Ware heraus, dass die Mängelrüge ungerechtfertigt war und/oder nicht auf eine Mangelhaftigkeit der Leistung von K & B METALLBAU GMBH & CO. KG zurückzuführen ist, ist der Kunde verpflichtet, alle Aufwendungen von K & B METALLBAU GMBH & CO. KG zu tragen, die mit der Prüfung der vorgeblichen Mangelhaftigkeit in Zusammenhang stehen (Fahrtkosten/Zeitaufwand/technische Prüfungskosten etc). Soweit Eigenschaften oder sonstige Verhältnisse der Ware auf Wünsche oder sonstige – insbesondere fehlerhafte – Angaben des Kunden zurückzuführen sind, wird K & B METALLBAU GMBH & CO. KG von jeder Mängelhaftung frei. Im Falle des nachweislichen Vorliegens von Sach- oder Rechtsmängeln erfolgt nach Wahl von K & B METALLBAU GMBH & CO. KG Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Wird Nachlieferung gewährt, so kann K & B METALLBAU GMBH & CO. KG vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 - 348 BGB verlangen. Im Falle des Fehlschlagens von Nachlieferungen bzw. Nachbesserungen steht dem Empfänger nur das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) zu. Im Falle der Übernahme einer Garantie sowie bei Vorliegen von Vorsatz oder grobem Verschulden von K & B METALLBAU GMBH & CO. KG oder seinen Erfüllungsgehilfen haftet K & B METALLBAU GMBH & CO. KG im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch auf Schadenersatz. Eine Bezugnahme auf Normen oder Regelwerke beinhaltet keine Übernahme einer Garantie der Einhaltung. Jegliche Mängelhaftungsansprüche gegen K & B METALLBAU GMBH & CO. KG stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
Sie verjähren innerhalb eines Jahres nach der Lieferung. Dies gilt nicht bei arglistigem Verhalten von K & B METALLBAU GMBH & CO. KG.

7. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Neben der Haftung für fehlerhafte Lieferungen und Leistungen haftet B K & B METALLBAU GMBH & CO. KG aus allen anderen Rechtsgründen nur bei Vorliegen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder schwerwiegendem Organisationsverschulden. Soweit eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt oder eine Garantie übernommen wurde, haftet       K & B METALLBAU GMBH & CO. KG für jedes Verschulden. Die Haftung wird für diese Fälle aber auf die Ersatzleistung unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. In die Police gewähren wir dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick. Auf Wunsch werden wir auf Kosten des Auftraggebers für erhöhte Deckung der Haftpflichtversicherung sorgen.

Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet K & B METALLBAU GMBH & CO. KG für jede fahrlässige Pflichtverletzung.

8. Sonstige Vereinbarungen
Informationen über Verarbeitungs-, Gebrauchs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Lieferungen und Leistungen, technische Beratungen und sonstige Angaben werden nach bestem Wissen, jedoch völlig unverbindlich und ohne jede Haftung erteilt, es sei denn, K & B METALLBAU GMBH & CO. KG verpflichtet sich vertraglich zur Beratung oder übernimmt eine ausdrückliche Garantie für das Vorliegen bestimmter Eigenschaften von Produkten.

Für Maßangaben und Oberflächenbeschaffenheit gelten die gewerbeüblichen Toleranzen.

Sollten einzelne dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Bremen. K & B METALLBAU GMBH & CO. KG darf den Auftraggeber nach ihrer Wahl an dessen Sitz verklagen.

K & B METALLBAU GMBH & CO. KG           Schulstraße 81             28816 STUHR

 

 

 

                                                                                                                      
K&B METALLBAU GMBH & CO. KG
Einkaufsbedingungen

Ziffer 1 Bestellungen, Geltung der Geschäftsbedingungen
Unsere Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Bestel­lungen, die wir per Telefax aufgeben, entsprechen dieser Schriftform.
Für unsere sämtlichen – gegenwärtigen und zukünftigen – Bestellungen und Einkäufe gelten ausschließlich nachstehende Ein­kaufsbedingungen. Jede Abweichung vom Inhalt dieser Einkaufsbedingungen bedarf der Schriftform. Angebote und Bedingungen sowie mündliche Absprachen verlieren ihre Gültigkeit, soweit sie diesen Einkaufsbedingungen widersprechen. Die stillschweigende Entgegennahme von Lieferungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Lieferanten. Bestehende schriftliche Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
Jede Bestellung trägt unsere Bestell-Nr. Sie ist bei jeglichem Schriftverkehr und jeder Rechnungstellung anzugeben.

Ziffer 2 Angebot – Angebotsunterlagen
Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzunehmen.
An allen Bestellungs-, Entwurfs- sowie sonstigen technischen Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Konstruktionsvorschlägen, etc.) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen diese Unterlagen nicht anderweitig genutzt, insbesondere nicht kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Erfüllung unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben.

Ziffer 3 Liefertermin, Vertragsstrafe
Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.
Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, daß die bedungene Leistungszeit nicht eingehalten werden kann.
Im Falle des Lieferverzugs sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Auftragssumme pro Arbeitstag, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme, geltend zu machen. Sofern uns Schadensersatzansprüche zustehen, wird die Vertragsstrafe hierauf angerechnet; sie stellt den Mindestbetrag unseres Schadens dar.
Zu vorzeitiger Lieferung ist der Lieferant nur bei erteilter Zustimmung durch uns be­rechtigt.

Ziffer 4  Mängel, Haftung, Verjährung
3.1
Der Lieferant übernimmt die Gewähr, daß seine Lieferung die garantierten Eigen­schaften hat, den neuesten anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Sach- oder Rechtsmängeln behaftet ist.
3.2
Alle Teile, Betriebs-, Werk- oder Baustoffe, für die DIN- oder EN-Normen, Güte- oder technische Vorschriften oder ähnliches bestehen, müssen diesen Normen oder Vor­schriften entsprechen. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftli­chen Zustimmung durch uns, andernfalls liegt ein Mangel vor. Auf Anforderung sind vor Lieferbeginn Prüfzeugnisse vom Lieferanten vorzulegen.
3.3
Bei Vorliegen von Sach- und/oder Rechtsmängeln stehen uns dem Grunde wie der Höhe nach unbeschränkt alle gesetzlichen Ansprüche zu. Die Rügefrist für die Anzeige offensichtlicher Mängel beträgt 8 Tage ab dem Zeitpunkt der Ablieferung der Ware, bei versteckten Mängeln beträgt die Rügefrist 8 Tage nach Entdeckung des Mangels. Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen verjähren die Ansprüche mit Ablauf von 5 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt im Falle des Vorliegens eines Kaufvertrages mit der Übergabe und, sofern unsere Bestellung ausnahmsweise eine Werkleistung betreffen sollte, mit der Abnahme.
3.4
Die Abzeichnung der Lieferscheine durch unsere Mitarbeiter stellt kein Anerkenntnis der Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit, Mängelfreiheit oder Erfüllung des Auftrags dar. Sie dient lediglich als Empfangsbestätigung.

Ziffer 5 Versand, Lieferung
Mit der Annahme des Auftrages übernimmt der Lieferant die volle Garantie für die pünktliche, kontinuierliche und einwandfreie Lieferung.
Versand und Lieferung erfolgen auf Kosten und Gefahr des Lieferanten frei an die in der Bestellung genannten Versandanschrift. Die Versandanschrift ist der Erfüllungsort für die Lieferung.
Jeder Lieferung ist ein ausführlicher Packzettel (Lieferschein) mit Angabe unserer Bestell-Nr. beizufügen.
Die Warenannahme erfolgt unter Vorbehalt der Mängelhaftung gemäß Ziffer 3 dieser Einkaufsbedingungen.
Die Verpackung der Ware ist vom Lieferanten kostenfrei zurück zu nehmen.
Nachnahmesendungen werden nicht angenommen.

Ziffer 6 Preise und Rechnungstellung
Alle vereinbarten Preise sind Festpreise für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Nachträgliche Preisänderungen bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
Die Rechnung ist sofort nach vollständiger Lieferung in zweifacher Ausfertigung unter Angabe unserer Bestell-Nr. zu stellen. Für alle Folgen des Fehlens der Bestell-Nr. ist der Lieferant verantwortlich.

Ziffer 7 Zahlungsbedingungen
Der Lieferpreis ist 30 Tage nach Lieferung und Eingang der prüffähigen, den Voraus­setzungen der Ziffer 5 entsprechenden Rechnung fällig.
Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Eingang der prüffähigen, den Voraussetzungen der Ziffer 5 entsprechenden Rechnung erhalten wir 3 % Skonto.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.

Ziffer 8 Eigentumsvorbehalt
Ein Eigentumsvorbehalt des Lieferanten an der gelieferten Ware ist unwirksam.

Ziffer 9 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten ist Bremen.

Ziffer 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Bremen. K & B METALLBAU GMBH & CO. KG darf den Lieferanten nach ihrer Wahl an dessen Sitz verklagen.

 

Stand: 01.01.2009

K & B METALLBAU GMBH & CO. KG                 Schulstraße 81          28816 Stuhr